Als Team bieten wir zielorientierte Lösungen für unsere Mandanten.

Kanzlei

Unsere Kanzlei hat einen klaren Fokus auf Gesell­schafts­recht, Venture Capital, M&A und Immobilien­wirt­schafts­recht.

Alle Themen im Detail

Gesellschaftsrecht

Wir bringen jahrelange Erfahrung in sämt­lichen Fragen des Handels- und Gesell­schafts­rechts mit.

Zu unseren Mandanten zählen mittel­stän­dische und familiengeführte Unter­nehmen sowie Start-Ups. Wir vertreten die Anteilseigner, die Gesell­schaften selbst sowie deren Führungs- und Aufsichts­organe.

Im Gesellschaftsrecht beraten wir insbe­sondere im Zusammenhang mit der Gestaltung und Umsetzung aller Arten von (inner­gesell­schaft­lichen) Struktur­maß­nahmen.

Darüber hinaus umfasst unsere Leistung die außer­gerichtliche und gerichtliche Beratung im Bereich gesell­schafts­recht­licher Streitig­keiten, bspw. im Zusam­menhang mit der Auseinander­setzung / Beendigung von Gesell­schafts­ver­hältnissen oder der Geltend­machung von bzw. Verteidigung gegen Organ­haftungs­ansprüche(n).

Wir unterstützen unsere Mandanten zudem umfassend im Bereich Corporate-Compliance. Wir ermitteln unter­nehmens­spezifische Risiken und legen individuelle Compliance-Programme fest, um sodann geeignete Compliance-Management-Systeme zu implemen­tieren.

Venture Capital

Wir beraten umfassend im Bereich Venture Capital.

Zu unseren Mandanten zählen sektor­über­greifend Start-Ups sowie Investment­fonds.

Unsere Leistungen umfassen die Entwick­lung und Umsetzung von Finanzierungs-, Investment- und Exit­strategien. Wir begleiten unsere Mandanten von den ersten Finanzierungs­maß­nahmen über den gesamten Investitions­zyklus bis zum Exit.

Zugleich beraten wir Start-Ups bei sämtlichen weiteren Rechts­fragen der frühen unternehmerischen Phase. Neben der Unter­stüt­zung im Rahmen der Unternehmens­grün­dung gehört hierzu bspw. die Erstellung von Geschäfts­führer­anstel­lungs­ver­trägen, Mitarbeiter­beteiligungs­program­men oder ersten kommerziellen Verträgen.

M&A

Im Bereich M&A beraten wir käufer- wie verkäuferseitig in sämtlichen Phasen des M&A-Projekts, von der strukturellen Gestaltung bis zum Vollzug der Trans­aktion. Dies beinhaltet insbesondere die Durch­führung der Legal Due Diligence, die Gestaltung und Verhand­lung der notwen­digen Verträge sowie die Umset­zung transaktionsbegleitender Struktur­maß­nahmen.

Über die Beratung beim Unternehmens­erwerb hinaus, begleiten wir unsere Mandanten im Zusammenhang mit Unter­nehmens­zusammen­schlüssen, etwa bei der Eingehung von Joint-Ventures oder sonstigen Koope­rationen.

Unsere Mandanten vertrauen uns im Übrigen bei trans­aktions­bezo­ge­nen Streitig­keiten. Dabei werden wir im Rahmen der Prozess­begleitung vor staat­lichen Gerichten ebenso tätig, wie vor Schieds­gerichten.

Immobilienwirtschaftsrecht

Ein weiterer Schwerpunkt unseres Beratungsangebotes liegt in der umfas­senden Begleitung bei dem Erwerb oder dem Verkauf von (Gewerbe-)Immobilien, Immo­bilien­gesell­schaften sowie der Gestal­tung und der Prüfung von Gewerbe­mietverträgen. Zudem beraten wir bei der gesellschaftsrechtlichen Gestaltung und Struktu­rierung von (gewerblich wie privat geprägten) Immobilien­gesell­schaften.

Auch in Auseinandersetzungen aus dem Bereich des Immobilien­rechts beraten und vertreten wir unsere Mandanten umfas­send, gerichtlich wie außer­gerichtlich.

Langjährige Erfahrung und Expertise

Wir haben über mehrere Jahre in führenden inter­natio­nalen Groß­kanzleien, Boutiquen und mittel­ständi­schen Kanzleien Erfahrung gesammelt und gelernt, was hoch­wertige und ziel­orientierte Beratung ausmacht.

GERLICH/BÖNIG Rechtsanwälte

Kennedydamm 1
40476 Düsseldorf

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