Klarer Fokus auf Gesell­schafts­recht, Venture Capital, M&A und Immobilien­­wirt­schafts­­recht

Gesellschaftsrecht

Wir bringen jahrelange Erfahrung in sämtlichen Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts mit. 

Zu unseren Mandanten zählen mittel­stän­dische und familien­geführte Unternehmen sowie Start­-Ups. Wir vertreten die Anteils­eigner, die Gesell­schaften selbst sowie deren Führungs- und Aufsichtsorgane. 

Im Gesellschaftsrecht beraten wir insbe­son­dere im Zusam­menhang mit der Gestaltung und Umsetzung aller Arten von (innergesell­schaft­lichen) Struktur­maß­nahmen. 

Darüber hinaus umfasst unsere Leistung die außer­gericht­liche und gerichtliche Beratung im Bereich gesellschafts­recht­licher Streitig­keiten, bspw. im Zusammen­hang mit der Auseinander­setzung / Beendigung von Gesellschafts­ver­hält­nissen oder der Geltend­machung von bzw. Verteidigung gegen Organ­haftungs­ansprüche(n). 

Wir unterstützenunsere Mandanten zudem umfassend im Bereich Corporate-Compliance. Wir ermitteln unter­neh­mens­spezi­fische Risiken und legen individuelle Compliance-Programme fest, um sodann geeignete Compliance-Management-Systeme zu implementieren.

Venture Capital

Wir beraten umfassend im Bereich Venture Capital. 

Zu unseren Mandanten zählen sektor­über­greifend Start-Ups sowie Investment­fonds. 

Unsere Leistungen umfassen die Entwick­lung und Umset­zung von Finanzierungs-, Investment- und Exitstrategien. Wir begleiten unsere Mandanten von den ersten Finanzie­rungs­maßnahmen über den gesamten Investitionszyklus bis zum Exit. 

Zugleich beraten wir Start-Ups bei sämtlichen weiteren Rechts­fragen der frühen unternehmerischen Phase. Neben der Unterstützung im Rahmen der Unter­nehmens­gründung gehört hierzu bspw. die Erstellung von Geschäfts­führer­anstellungsverträgen, Mitarbeiter­beteili­gungs­programmen oder ersten kommer­ziellen Verträgen. 

M&A

Im Bereich M&A beraten wir käufer- wie verkäuferseitig in sämt­lichen Phasen des M&A-Projekts, von der strukturellen Gestaltung bis zum Vollzug der Transaktion. Dies beinhaltet insbesondere die Durch­führung der Legal Due Diligence, die Gestaltung und Verhandlung der notwen­digen Verträge sowie die Umsetzung transaktionsbegleitender Struktur­maß­nahmen. 

Über die Beratung beim Unterneh­mens­erwerb hinaus, begleiten wir unsere Mandanten im Zusammenhang mit Unter­nehmens­zusammen­schlüssen, etwa bei der Eingehung von Joint-Ventures oder sonsti­gen Koopera­tionen. 

Unsere Mandanten vertrauen uns im Übrigen bei trans­aktions­bezogenen Streitigkeiten. Dabei werden wir im Rahmen der Prozess­begleitung vor staat­lichen Gerichten ebenso tätig, wie vor Schiedsgerichten. 

Immobilienwirtschaftsrecht

Ein weiterer Schwerpunkt unseres Beratungs­angebotes liegt in der umfas­senden Begleitung bei dem Erwerb oder dem Verkauf von (Gewerbe-)­Immobilien, Immobilien­gesellschaften sowie der Gestaltung und der Prüfung von Gewerbe­mietverträgen. Zudem beraten wir bei der gesellschaftsrechtlichen Gestaltung und Strukturierung von (gewerblich wie privat geprägten) Immo­bilien­gesell­schaften.

Auch in Auseinandersetzungen aus dem Bereich des Immo­bilien­rechts beraten und vertreten wir unsere Mandanten umfassend, gerichtlich wie außer­gerichtlich.  

Ein starkes Netzwerk aus verlässlichen Partnern

Wir möchten unseren Mandanten eine ganz­heitliche Beratung auch im Zusam­men­hang mit Themenbereichen außerhalb unserer Schwer­punktsetzung oder in Bezug auf ausländische Rechts­ordnungen bieten.  

Aus diesem Grund haben wir ein starkes Netz­werk an Koopera­tionskanzleien, mit denen wir bei Spezialfragen und Berührungs­punkten mit ausländischen Rechtsordnungen eng zusammen­arbeiten. 

Auch bei Hinzuziehung unserer Partner bleiben wir jedoch Ihr Ansprechpartner, so dass Sie die auf Ihre Belange zuge­schnit­tene Leistung »aus einer Hand« erhalten. 

GERLICH/BÖNIG Rechtsanwälte

Kennedydamm 1
40476 Düsseldorf

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