Wir bringen jahrelange Erfahrung in sämtlichen Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts mit.
Zu unseren Mandanten zählen mittelständische und familiengeführte Unternehmen sowie Start-Ups. Wir vertreten die Anteilseigner, die Gesellschaften selbst sowie deren Führungs- und Aufsichtsorgane.
Im Gesellschaftsrecht beraten wir insbesondere im Zusammenhang mit der Gestaltung und Umsetzung aller Arten von (innergesellschaftlichen) Strukturmaßnahmen.
Darüber hinaus umfasst unsere Leistung die außergerichtliche und gerichtliche Beratung im Bereich gesellschaftsrechtlicher Streitigkeiten, bspw. im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung / Beendigung von Gesellschaftsverhältnissen oder der Geltendmachung von bzw. Verteidigung gegen Organhaftungsansprüche(n).
Wir unterstützenunsere Mandanten zudem umfassend im Bereich Corporate-Compliance. Wir ermitteln unternehmensspezifische Risiken und legen individuelle Compliance-Programme fest, um sodann geeignete Compliance-Management-Systeme zu implementieren.
Wir beraten umfassend im Bereich Venture Capital.
Zu unseren Mandanten zählen sektorübergreifend Start-Ups sowie Investmentfonds.
Unsere Leistungen umfassen die Entwicklung und Umsetzung von Finanzierungs-, Investment- und Exitstrategien. Wir begleiten unsere Mandanten von den ersten Finanzierungsmaßnahmen über den gesamten Investitionszyklus bis zum Exit.
Zugleich beraten wir Start-Ups bei sämtlichen weiteren Rechtsfragen der frühen unternehmerischen Phase. Neben der Unterstützung im Rahmen der Unternehmensgründung gehört hierzu bspw. die Erstellung von Geschäftsführeranstellungsverträgen, Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen oder ersten kommerziellen Verträgen.
Im Bereich M&A beraten wir käufer- wie verkäuferseitig in sämtlichen Phasen des M&A-Projekts, von der strukturellen Gestaltung bis zum Vollzug der Transaktion. Dies beinhaltet insbesondere die Durchführung der Legal Due Diligence, die Gestaltung und Verhandlung der notwendigen Verträge sowie die Umsetzung transaktionsbegleitender Strukturmaßnahmen.
Über die Beratung beim Unternehmenserwerb hinaus, begleiten wir unsere Mandanten im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen, etwa bei der Eingehung von Joint-Ventures oder sonstigen Kooperationen.
Unsere Mandanten vertrauen uns im Übrigen bei transaktionsbezogenen Streitigkeiten. Dabei werden wir im Rahmen der Prozessbegleitung vor staatlichen Gerichten ebenso tätig, wie vor Schiedsgerichten.
Ein weiterer Schwerpunkt unseres Beratungsangebotes liegt in der umfassenden Begleitung bei dem Erwerb oder dem Verkauf von (Gewerbe-)Immobilien, Immobiliengesellschaften sowie der Gestaltung und der Prüfung von Gewerbemietverträgen. Zudem beraten wir bei der gesellschaftsrechtlichen Gestaltung und Strukturierung von (gewerblich wie privat geprägten) Immobiliengesellschaften.
Auch in Auseinandersetzungen aus dem Bereich des Immobilienrechts beraten und vertreten wir unsere Mandanten umfassend, gerichtlich wie außergerichtlich.
Wir möchten unseren Mandanten eine ganzheitliche Beratung auch im Zusammenhang mit Themenbereichen außerhalb unserer Schwerpunktsetzung oder in Bezug auf ausländische Rechtsordnungen bieten.
Aus diesem Grund haben wir ein starkes Netzwerk an Kooperationskanzleien, mit denen wir bei Spezialfragen und Berührungspunkten mit ausländischen Rechtsordnungen eng zusammenarbeiten.
Auch bei Hinzuziehung unserer Partner bleiben wir jedoch Ihr Ansprechpartner, so dass Sie die auf Ihre Belange zugeschnittene Leistung »aus einer Hand« erhalten.
GERLICH/BÖNIG Rechtsanwälte
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